Tolles Thema - da will ich auch mal...
Ich habe ja bis gerade eben noch in Bayern gewohnt. Dort war es sehr willkührlich geregelt. Grundsätzlich war die Haltung überall verboten, doch jedes zuständige Amt konnt für sich Ausnahmegenehmigungen erteilen. Auf welchen Auflagen sie dies tun ist eigentlich deren Sache - meist doch mit harten Auflagen verbunden.
Nun, in Baden Würtemberg, sieht die Sache ganz anders aus. Theoretisch darf jeder volljährige Gifttiere halten der das möchte - man muss sie nur beim zuständigen Polizeipräsidium melden. WA-Tiere natürlich auch bei der Behörde. In BW wird noch sehr auf die Eigenverantwortung der Halter gesetzt und das klappt auch extrem gut. Seit vielen Jahren gab es keine nennenswerten Vorfälle!!!
Man sieht also, dass es auch so gehen kann.
Und so würde ich es regeln:
Zuerst würde ich dafür sorgen, dass die Beamten, die die Auflagen durchzusetzen haben gut geschult werden und somit wissen was sie da tun. Eben auch die Hintergründe etc. und nicht nur, dass es hier um Gifttiere geht. Ich halte das für einen sehr wichtigen Punkt.
Dann würde ich jenen möglichen Gifttierhalter einer Prüfung unterziehen, die von Fachkräften ausgearbeitet wurde unterziehen (ähnlich dem Sachkundenachweis - nicht genau dieser).
Ich würde ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis fordern - zumindest eines, dass zeigt dass sich die betreffende Person zum guten entwickelt hat. :-)
Der zukünftige Halter müsste Mitglied in einem Serum-Depot sein!
Ein separater Raum müsste zur Verfügung stehen - dabei würde ich aber gewisse Ausnahmen erlauben.
Ich würde jede Tieranschaffung separat genehmigen lassen umd zu verhindern, dass die Tiere übergangsweise in unsichere Behälter kommen und um den Tieren eine artgerechte Unterbringung zu garantieren. Das würde ich bei bewährten Haltern natürlich sehr unbürokratisch handhaben. Lediglich die ersten Anschaffungen würde ich dabei genauer betrachten.
Eine halbjährliche oder jährliche Überprüfung der Anlage würde ich ebenfalls einführen.
Was ich ebenfalls durchsetzen würde ist ein Mindestabstand der als Gang zwischen den Becken eingehalten werden muss. Hat man nur auf einer Seite Becken stehen, gilt diesr Abstand als Freizone, die eben nicht dauerhaft vollgestellt sein darf.
So, mehr fällt mir gerade nicht ein - Meinungen zu meinen "Vorschlägen" würden mich interessieren.
Gruß,
René