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Snakeboy

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1

Sonntag, 14. September 2008, 11:25

Gewerbsmässige Haltung von Cerastes cerastesin Hessen

Hallo ihr liebn,
ich hab ma ne kleine frage an euch hier.....

En bekannter und ich wollen jetzt eventuell mit Cerastes Cerastes anfangen zu Handeln und anderen Schlangen....da das in Hessen aber Privat nicht geht wollen wir das als Gewerbe machen!
Wie läuft das denn ab?Is das Korrekt das man da "en Schein"machen muss usw.
Kann mich jemand bitte ma Aufklähren??

:biggrin:



lG

Sascha
1.2.0Lygodactylus Williamsi

1.1.0Madagaskar Boa

0.1.0Rotschwanzboa DNZ 08

0.3.0Stubentieger DNZ07-08

0.0.1Photobus Sungorus :biggrin: DNZ 08

2.0.0Hasen.....



:signatur:

2

Sonntag, 14. September 2008, 12:32

RE: Gewerbsmässige Haltung von Cerastes cerastesin Hessen

Hi Sascha,

ich kenne mich nicht mit der Gesetzgebung in Hessen aus, aber ich kann Dir zumindest schreiben, wie es in Niedersachsen aussieht. Bei uns ist nicht nur der Handel von Giftschlangen, sondern auch die private Haltung von Giftschlangen verboten.

Auf jeden Fall musst Du einen §11-Schein beantragen. Dieser Schein beinhaltet eine mindestens 6 monatige Tätigkeit im Bereich der Tierpflege, sowie eine Sachkundeprüfung und eine Besichtigung der Räumlichkeiten durch den Amtsveterinär.

Du kannst mich gerne mal anrufen, dann kann ich Dir weitere Details geben. Meine Telefonnummer sende ich Dir per PN.

Viele Grüße
Andreas

Snakeboy

Schüler

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3

Sonntag, 14. September 2008, 13:39

En "11er" Schein haben wir......
Mein Bekannter hat ja den Schein und auch Edliche Cerastes usw...

Wir wissen halt nicht was für Voraussetzungen man erfüllen muss um en Gewerbe damit anzumelden....
Kann ich dem ma deine Nr. geben dann ruft der dich ma an...



LG :biggrin:
1.2.0Lygodactylus Williamsi

1.1.0Madagaskar Boa

0.1.0Rotschwanzboa DNZ 08

0.3.0Stubentieger DNZ07-08

0.0.1Photobus Sungorus :biggrin: DNZ 08

2.0.0Hasen.....



:signatur:

Ylex

Anfänger

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4

Montag, 10. November 2008, 19:55

RE: Gewerbsmässige Haltung von Cerastes cerastesin Hessen

Hallo.

Fragt doch mal bei dem zuständigen Landratsamt in der Unteren Naturschutzbehörde nach oder bei der Landesdirketion (ehemals Regierungspräsidium) nach.
Die können sicher genau Auskunft geben. In Sachsen ist ja das Halten und der Handel mit Giftschlangen in der Regel nicht erlaubnispflichtig, jedoch muss soweit ich weiß "nur" ein Zuchtbuch geführt werden.
Einige Giftschlangen sind laut der Anlage der Bundesartenschutzverordnung nicht meldepflichtig (z.B. crotalus atrox oder bitis gabonica rhinoceros)...

Aber fragt am besten bei der unteren Naturschutzbehörde mal nach!

LG
Alex
www.ylexs-animals.de.vu

Mein Bestand:

1.0 Naja atra
0.1 Bitis gabonica rhinoceros
1.0 Crotalus atrox
1.1 Spilotes pullatus
0.1 Morelia Viridis (Aru)
1.1 Python molurus bivittatus
1.2 Python regius
1.2 Boa c. constrictor

5

Dienstag, 30. Dezember 2008, 14:09

Am besten ist, wenn du den zuständigen Amtsveterinär und beim zuständigen RP anrufst.
Da bekommst du schon mal alle nötigen Infos.
Kann dir aber schon gleich sagen, das es nicht einfach wird, wenn nicht sogar unmöglich. Danke dem neuen Gesetz.

Wenn du mit einsteigen willst benötigst du auch den §11-Schein.
Diskutiere nie mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

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